1. Allgemein
Die Ware wird gegen entsprechende Anzahlung ausgeliefert. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung, mit der Rücksendung der Auftragsbestätigung ist der Vertrag zustande gekommen. Versendet wird die Ware erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto. Erfolgt die Zahlung binnen 5 Werktagen nicht, sind wir berechtigt, von allen Lieferverträgen zurückzutreten.
2. Lieferung
Bestellte Ware wird durch eine Spedition ausgeliefert. Von der Verpflichtung zur Leistung befreien uns alle Umstände höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Rohstoffmangel, etc. Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie uns bei Empfang der Ware angezeigt werden. Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung oder Nichtlieferung wird nur in Form der Ersatzlieferung oder einer angemessenen Gutschrift gewährt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum.
4. Montagebedingungen:
Die Montage der Zaunanlage erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Fremdunternehmen (Zaunbaufirmen). Diese handeln in eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Zahlung der Montageleistung erfolgt direkt an das Montageteam bei Fertigstellung der Zaunanlage. Für die Montageleistung erstellt die Zaunbaufirma eine separate Montagerechnung.
5. Prüf- und Rügepflicht
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen. Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie uns bei Empfang der Ware angezeigt werden.
6. Gewährleistung
6.1) Die Gewährleistung gilt nach Kaufrecht 2 Jahre.
6.2) Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung wird nicht gehaftet. Sachgemäße Behandlung bedeutet insbesondere:
- Vor dem Öffnen der Verpackung bzw. dem Durchtrennen der Bänder muss das Material gegen Umkippen bzw. Umfallen ausreichend gesichert werden.
- Die Platten müssen hochkant getragen, abgestellt bzw. gelagert werden.
- Beton ist ein raues, natürliches Verarbeitungsmaterial. Kleinere Ausbrüche und Haarrisse sind bei unseren Produkten nicht auszuschließen und stellen somit keinen Mangel dar. Beton ist ein mineralisches Produkt. Daher kann die Farbbezeichnung „naturgrau“ unterschiedliche Grautöne bedeuten. Verbindliche „RAL-Farben“ dürfen aus dem Begriff „naturgrau“ nicht abgeleitet werden. Farbabweichungen sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
6.3) Jede eigenmächtige Reparatur oder Änderung irgendwelcher Art, die vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten an unserem Werkstück vorgenommen wird, entbindet uns von den Gewährleistungspflichten. Dasselbe gilt, wenn die Vorschriften über die weitere Behandlung der von uns gelieferten und montierten Waren nicht beachtet werden.
6.4) Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle Teile müssen entsprechend der Montageanleitung montiert und gewartet werden. Es gilt insbesondere: für verursachten Schäden an Rasen, Stein-, Platten- oder Fliesenbelägen oder sonstigen Bodenbelägen welcher Art auch immer haften wir nicht. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen mit deren Erhalt fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
8. Gerichtsstand
Diese AGB gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Käufer anerkannt und rechtsverbindlich. Als Gerichtsstand im Geschäftsverkehr wird ausschließlich das Gericht in Koszalin vereinbart. Es gilt polnisches Recht.
06333 Hettstedt
07629 St.Gangloff
44532 Lünen
59348 Lüdinghauzsen
27389 Lauenbrück
59227 Ahlen
51371 Leverkusen
16868 Wusterhausen
04916 Herzberg
01257 Dresden
07318 Saalfeld
47447 Moers
Insgesamt haben alle Mitarbeiter der Firma gezeigt, dass gute Arbeit nicht teuer sein muss und man bei der Arbeit durch Freundlichkeit, Kunden gewinnt, hält und weiter empfohlen wird!
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